Hinzuverdienstgrenze bei Altersrente

Die bisherige Hinzuverdienstgrenze bei Altersrente in Höhe von 6.300,00 € jährlich wird vorübergehend ausgesetzt. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31.12.2020 gilt als Hinzuverdienstgrenze 44.590,00 €, der Hinzuverdienstdeckel wird ebenfalls ausgesetzt.