Rentenberater und Rentenberaterinnen
sind kompetente und kundenorientierte Ansprechpartner zu allen Fragen des Sozialversicherungsrechts. Als unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten machen sie Ansprüche bei Rentenversicherungsträgern, Kranken- oder Pflegekassen, Berufsgenossenschaften, Versorgungsämtern und der Agentur für Arbeit geltend. Sie legen Widersprüche ein und führen Klageverfahren vor den Sozial- und Landessozialgerichten, an denen Sie zugelassen sind.
Ansprüche aus Betriebsrenten werden geklärt und Vorruhestandsregelungen, zum Beispiel zur Altersteilzeit, geprüft.
Wie sieht es mit der finanziellen Absicherung nach einem Arbeitsunfall, bei Berufskrankheiten oder Reha-Maßnahmen aus? Auch für diese Fragen finden Rentenberater oder Rentenberaterinnen eine Lösung.
Als Spezialisten für das Sozialrecht sind Rentenberater und Rentenberaterinnen von Behörden und Versicherungsträgern unabhängig.
Insbesondere in dem sehr schwierigen Feld der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von mithelfenden Familienangehörigen in Unternehmen, oder Beurteilung einer Geschäftsführer- Gesellschafter Tätigkeit in einer GmbH werden unabhängige Statusfeststellungen durchgeführt.
Rentenberater dürfen sich nur Personen nennen, die eine Erlaubnis zu rechtsberatenden Tätigkeiten vom Amts- oder Landgerichtspräsidenten nach Prüfung der persönlichen Eignung und Sachkunde erhalten haben.
Vom Rentenberater sind immer die Interessen des Mandaten gegenüber den Sozialversicherungsträgern zu vertreten. Dort wo die Beratung des Versicherungsträgers ihre Grenzen findet, weil seine Interessen betroffen sind, fängt spätestens die unabhängige Beratung und optimale Vertretung durch den Rentenberater an.