Gebühren und Kosten

Meine Dienstleistungen

werden seit dem 01.07.2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG-vormals BRAGO) erbracht. Zu den Gebühren kommen Auslagen (Kopierkosten, Pauschale für Post- und Kommunikationsdienste) hinzu.
Als besonderen Service biete ich Hausbesuche an, da es sich gezeigt hat, dass Kunden bei Beratungsgesprächen in meinem Büro oftmals wichtige Unterlagen aus Unkenntnis nicht mitbringen.

Schließen sich weitere Tätigkeiten an, Zusammenfassung / Berechnungen Ihrer möglichen Ansprüche, Überprüfung von Bescheiden / Rentenauskünften / Renteninformationen / schriftliche Auskunfts- bzw. Ratserteilung und Stellungnahmen zur Sach- und Rechtslage / Vertretung gegenüber Behörden etc.), so unterbreite ich Ihnen eine Honorarvereinbarung.
Eine von Ihnen gezahlte Gebühr für die Erstberatung gilt in diesem Fall bereits als Vorschuss auf die spätere Abrechnung.

Rechtsschutzversicherungen

übernehmen im Regelfall nach den Versicherungsbestimmungen keine Gebühren für eine Beratung und Vertretung außerhalb anhängiger sozialrechtlicher Streitigkeiten (dies sind z.B. Klage- und/oder Berufungsverfahren vor Sozial- und/oder Landessozialgerichten).