Unabhängig von der Krankenversicherung des Ehe- und Lebenspartners, können jeweils pauschal drei Jahre pro Kind auf die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner angerechnet werden.
Damit können unter Umständen die Zugangsvoraussetzungen für die günstige Krankenversicherung der Rentner in einer gesetzlichen Krankenversicherung erreicht werden, das ist auch noch bei Rentenbezieher möglich.
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Feb32018