Ab dem 1. August 2017 tritt ein Gesetz in Kraft, das die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner neu regelt. Und mit diesem Gesetz wird für Rentnerinnen und Rentnern der Wechsel in die (ggf. günstigere) Pflichtversicherung der Rentner möglich.
Der entscheidende Satz lautet: „Auf die (…) erforderliche Mitgliedszeit wird für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind eine Zeit von drei Jahren angerechnet.“