Zuverdienst ohne Rentenkürzung

Seit 1. Juli 2017 können Arbeitnehmer bis zu 6.300 Euro brutto pro Kalenderjahr ohne Rentenkürzung hinzuverdienen.
Das darf man jetzt aber auch innerhalb weniger Monate verdienen. Ein über den Betrag von 6.300 Euro hinausgehender Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.