Zum 1. Januar 2016 ist das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung in Kraft getreten.
Damit erhalten Syndikusanwälte wieder ein Befreiungsrecht.
Apr12016
Apr12016
Zum 1. Januar 2016 ist das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung in Kraft getreten.
Damit erhalten Syndikusanwälte wieder ein Befreiungsrecht.