Aktuelles (Wichtige Informationen)

Hier lesen Sie Informationen, die für Ihre Beschäftigung, Versorgung, Genesung oder Renteneintritt wichtig sein können.

16. Mai 2023
Die Altersbezüge werden im Westen um 4,39 % und im Osten um 5,86 % angehoben.
Außerdem erfolgt bereist ein Jahr früher als geplant eine Angleichung des Rentenwerts Ost an den im Westen. Durch die sog. Angleichungstreppe steigen die Renten im Osten stärker als im Westen. Bis 2024 sollte der Rentenwert Ost schrittweise an den im Westen angepasst werden, das wird nun schon, u.a. durch die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 EUR, in diesem Jahr erreicht

06. Dezember 2022
Der Bundestag hat beschlossen, die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ab 2023 ersatzlos zu streichen. Bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten steigt die Hinzuverdienstgrenze von derzeit 6.300,00 € im Jahr je nach Einzelfall auf bis zu 34.500,00 €
Beziehen Sie bereits eine gekürzte Rente, sollten Sie einen Antrag auf eine volle Altersrente stellen.
Gerne berate ich Sie dazu, rufen Sie mich einfach an (mobil.:0174 6738432)

27. Oktober 2022
Energiepauschale für Rentner
Bis 15. Dezember 2022 will die Deutsche Rentenversicherung an alle Rentenempfänger die Energiepauschale in Höhe von 300,00 € ausgezahlt haben. Wer seine erste Rentenzahlung im Dezember 2022 erhalten wird,kann die Pauschale erst im ersten Quartal 2023 erhalten.

17.10.2022
Rentenpunkte kaufen lohnt sich
Zusätzliche Einzahlungen in die Rentenversicherung, für Versicherte ab dem 50. Lebensjahr, lohnen sich dieses Jahr noch besonders, um Rentenabschläge bei einer vorgezogenen Altersrente ausgleichen zu können. Wird der zusätzliche Kauf von Rentenpunkten dieses Jahr der Rentenversicherung noch angezeigt,haben Sie noch drei Monate Zeit für die Zahlung.

15.09.2022
Ab dem Jahr 2023 sollen die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten und Renten wegen Erwerbsunfähigkeit angehoben werden. Hier ergeben sich völlig neue Perspektiven um ggf. früher in den Ruhestand zu wechseln.
Haben Sie Beratungsbedarf, bitte anrufen

01.09.2022
„Geringfügig entlohnte Beschäftigungen“
Die bestehende Grenze für „geringfügig entlohnte Beschäftigungen“ (Minijobs) werden von 450,00 € pro Monat ab 1. Oktober 2022 auf 520,00 € angehoben.
Gerne berate ich Sie über die rentenrechtlichen Auswirkungen.

14.04.2022
Rentenanpassung 2022
Die Renten steigen zum 1. Juli 2022 in den alten Bundesländern um 5,35 % und in den neuen Bundesländern um 6,12 %.
Der aktuelle Rentenwert erhöht sich in den alten Bundesländern auf 36,02 €, in den neuen auf 35,52 €.
Sollten Sie Fragen haben, ich berate Sie gerne, einfach anrufen oder per E Mail

14.04.2022
Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
Bezieher von Erwerbsunfähigkeitsrenten, die nach dem 31.12.2000 und vor dem 1.1.2019 die Leistung von der Rentenversicherung erhalten haben, erhalten einen Zuschlag von bis zu 7,5 %.
Aufgrund der geplanten Ost-West-Angleichung soll die Neuregelung ab 1.7.2024 umgesetzt werden.
Ein Antrag hierzu ist nicht notwendig.

30.11.2021
Hinzuverdienst für Rentner die ihr reguläres Rentenalter noch nicht erreicht haben
Rentner, die ihr reguläres Rentenalter noch nicht erreicht haben, dürfen auch im Jahr 2022 bis zu 46.060,-€ hinzuverdienen, ohne dass ihre vorgezogene Altersrente gekürzt wird.
Der Bundestag hat am 18.11.2021 eine Verlängerung der Sonderregelung bis Ende 2022 beschlossen.
Nun muss noch der Bundesrat zustimmen.

16.11.2021
Beiträge zur Pflegeversicherung ab 2022
Bezieher einer Rente müssen die vollständigen Pflegeversicherungsbeiträge alleine aufbringen. Dies gilt sowohl für die Beiträge, welche aus dem allgemeinen als auch aus einem evtl. zu zahlenden Kinderlosenzuschlag zu leisten sind. Anders als bei den Beschäftigten erfolgt bei Rentenbeziehern keine solidarische Beitragstragung (hier von Rentenversicherungsträger und Rentenbezieher).

Für die Rentenbezieher muss daher ab dem 01.01.2022 ein Pflegeversicherungsbeitrag von 3,05 Prozent aufgebracht werden. Handelt es sich um einen kinderlosen Rentenbezieher ab dem vollendeten 23. Lebensjahr (bzw. nach dem 31.12.1939 geboren ist),  entsteht ein Pflegeversichwerungsbeitrag von insgesamt 3,4 Prozent. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird von den Rentenversicherungsträgern bei Rentenbeziehern, die in der „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) versichert sind, direkt von der Rente abgezogen.

Ist der Rentenbezieher freiwillig oder privat kranken- und pflegeversichert, wird lediglich ein Zuschuss zur Krankenversicherung geleistet; ein Zuschuss zu den Pflegeversicherungsbeiträgen wird nicht gewährt.

18.12.2020
Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht und weiterarbeitet, kann im Kalenderjahr 2021 bis zu 46.060 Euro dazu verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Der entsprechenden Änderung im Sozialgesetzbuch VI hat der Bundesrat am Freitag zugestimmt.

06.06.2020
Die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland bekommen ab 1.Juli 2020 mehr Geld.
Der Bundesrat hat am 5. Juni 2020 in Berlin der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt. Demnach steigen im Zuge der jährlichen Rentenanpassung die Bezüge im Osten um 4,2 und im Westen um 3,45 Prozent. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt damit auf 97,2 Prozent des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 96,5 Prozent). Das Rentenniveau beträgt 48,21 Prozent.

01.04.2020
Hinzuverdienstgrenze bei Altersrente
Die bisherige Hinzuverdienstgrenze bei Altersrente in Höhe von 6.300,00 € jährlich wird vorübergehend ausgesetzt. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31.12.2020 gilt als Hinzuverdienstgrenze 44.590,00 €, der Hinzuverdienstdeckel wird ebenfalls ausgesetzt.